[E-waffen] Einladung zur Teilnahme an der ICATOR-Sammelklage
e-waffen at inventati.org
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Sa Mai 8 07:19:18 CEST 2021
Brüssel, 7. Mai 2021
Re: Einladung zur Teilnahme an der ICATOR-Sammelklage
Liebe Cybertorture-Opfer,
als Präsident der ICATOR habe ich mich in den letzten Monaten darauf
konzentriert, einen geeigneten europäischen Anwalt zu finden, um eine
Sammelklage zu starten.
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir diesen Anwalt
gefunden haben.
Es ist uns tatsächlich gelungen, einen Anwalt aus der Brüsseler
Anwaltskammer zu gewinnen.
Heute Morgen hat sich der ICATOR-Vorstand mit ihm getroffen.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass jedes Opfer von
Cyber-Folter (gemeinhin "Zielperson" oder "TI" genannt) auf der ganzen
Welt berechtigt sein könnte, sich der ICATOR-Sammelklage als Kläger
anzuschließen.
Die beiden Hauptziele dieser Klage sind:
1. Die Erzwingung einer Gesetzgebung zur Regulierung des Handels mit
Nanotechnologie- und psychotronischen Waffen in Europa
2. Erlangung einer Entschädigung für alle Cybertorture-Opfer, die
Mitglieder von ICATOR sind
Jedes Opfer, das ICATOR als Mitglied beitritt (Jahresbeitrag von 60 €
als ordentliches Mitglied oder 120 € als Fördermitglied), kann als
Kläger mit Anspruch auf Entschädigung durch die EU registriert werden.
Um eine Entschädigung unserer Mitglieder auch außerhalb der EU erwirken
zu können, werden wir Sie daher bei unserer Anwaltskanzlei als
vorübergehend in der EU ansässig registrieren. Diese Registrierung ist
eine administrative Formalität, die nur für die Dauer des
Gerichtsverfahrens gilt.
Um die Vorlage von Beweisen zu vereinfachen, stellen wir Ihnen eine
Standardvorlage für die eidesstattliche Versicherung zum Ausfüllen zur
Verfügung.
Die Anwaltsvorschussgebühr von 10.000 -15.000 € ist ab sofort zu
erheben.
Diese Gebühr ist für die Erstellung eines juristischen Gutachtens über
alle unsere Beweise und wird die Sammelklage in Gang setzen.
Das Rechtsgutachten ist die Voraussetzung für diese Klage und stellt die
größten Kosten dar.
Im Laufe des juristischen Prozesses werden weitere Gebühren für unsere
Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfallen.
Diese Kosten werden jedoch niemals das anfängliche Honorar für das
Rechtsgutachten übersteigen.
Der normale Stundensatz der Kanzlei ist auf 165 € / Stunde ohne
Mehrwertsteuer festgelegt.
Mit dem juristischen Erstgutachten müssen bestellte
Gerichtssachverständige alle unsere eidesstattlichen Erklärungen und
verfügbaren Beweise für den Prozess prüfen.
Wenn wir auf europäischer Ebene gewinnen, können das Rechtsgutachten und
das Gerichtsurteil zu unseren Gunsten auch in anderen Ländern und
Gerichtsbarkeiten verwendet werden.
Wenn Sie sich als Mitglied an der Klage beteiligen und/oder für unsere
Sammelklage spenden möchten, tun Sie dies bitte unter folgendem Link:
https://icator.be/donate/
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Melanie Vritschan
Präsidentin von ICATOR
Schöne Grüße
Harald Brems
https://e-waffen.de
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